Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan haben eine gegenseitige Anerkennung von Diplomen vereinbart, die von Hochschulen in einem dieser Länder ausgestellt wurden. Wie Zakon.kz berichtet, hat das Kabinett der Minister Kasachstans am 12. November 2025 eine Verordnung unterzeichnet, die das entsprechende zwischenstaatliche Abkommen billigt.
In der Verordnung heißt es, dass alle Vertragsparteien Dokumente über den Abschluss von Hochschuleinrichtungen anerkennen, die in einer der genannten fünf Republiken Zentralasiens (ZA) akkreditiert sind und legal tätig sind.
Allerdings gibt es den Vorbehalt, dass die Qualifikation des Fachkräftes den allgemeinen Anforderungen des Hochschulsystems entsprechen muss. Sollten erhebliche Unterschiede in den Anforderungen festgestellt werden, ist eine Verweigerung der Anerkennung des Diploms eines anderen Staates zulässig.
Präzisiert wird, dass die Anerkennung von Hochschulabschlussdokumenten bei der Arbeitsaufnahme in einer anderen ZA-Republik sowie bei Praktika oder Weiterbildung genutzt wird.
In der Verordnung sind weitere Nuancen festgelegt. So haben Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan zugestimmt, Diplome aller Hochschulen der Länder der Region zu berücksichtigen. Kasachstan erkennt jedoch nur Dokumente an, die von Bildungseinrichtungen aus den Top 1000 der Weltrankings ausgestellt wurden: Quacquarelli Symonds World University Rankings (QS), Times Higher Education (THE) und Academic Ranking of World Universities (ARWU).
Zudem werden andere Gründe genannt, aufgrund derer die Behörden eines Landes der Region die Anerkennung eines Diploms, das von einer Hochschule eines Nachbarlandes ausgestellt wurde, verweigern können.
Dazu gehören:
✅ Vorlage des Diploms nicht in der vorgeschriebenen Form und Fehlen einer beglaubigten Kopie;
✅ Fehlen eines Diploma Supplements;
✅ Feststellung von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen bezüglich der Angaben zum Studienprogramm, der Studiendauer und -ergebnisse;
✅ Fehlende Bestätigung der Echtheit des Diploms durch die ausstellende Hochschule.
Es wurde nicht berichtet, dass andere Republiken Zentralasiens das zwischenstaatliche Abkommen offiziell gebilligt hätten, wie dies Kasachstan getan hat. Insbesondere das Ministerium für Wissenschaft, Hochschulbildung und Innovation Kirgisistans stellte klar, dass das Dokument noch nicht alle innerstaatlichen Abstimmungsverfahren durchlaufen habe.



