Ab dem 1. April 2026 sinkt der Mindesteinkaufswert für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) für ausländische Staatsbürger in Usbekistan von 1 Million Sum (82 US-Dollar) auf 300.000 Sum (25 US-Dollar). Dies geht aus einem Erlass des Präsidenten des Landes vom 5. März hervor.
Das System Tax Free – die teilweise Rückerstattung der MwSt. für ausländische Staatsbürger beim Kauf von Waren bei Einzelhändlern – gilt in Usbekistan seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen eines Pilotprojekts.
Ab dem 1. April werden Tax-Free-Servicestellen an allen internationalen Flughäfen der Republik in Betrieb gehen. Bisher waren sie an den internationalen Flughäfen von Taschkent, Samarkand, Buchara, Fergana, Urgentsch, Karschi, Navoi, Nukus und Termiz tätig. Nun kommen die Flughäfen von Andischan und Namangan zu dieser Liste hinzu.
Das Steuerkomitee ist gemeinsam mit der Aktiengesellschaft Uzbekistan Airports verpflichtet, den Betrieb der Tax-Free-Servicestellen gemäß dem Zeitplan der internationalen Flüge sicherzustellen.
Versuchsweise wird auch am Grenzübergang „Gishkukprik“ ein Tax-Free-Punkt eröffnet – nach Abschluss der Renovierungsarbeiten und der Wiederaufnahme des Personen- und Fahrzeugverkehrs.
Gleichzeitig wird die Beschränkung auf Warenkategorien aufgehoben, für die die MwSt.-Rückerstattung gilt. Ausgenommen bleiben nur Lebensmittelprodukte.
Auch das Auszahlungsverfahren ändert sich. Ein ausländischer Staatsbürger kann die MwSt.-Rückerstattung nach eigener Wahl in bar erhalten. Dabei gehen 85 % des festgelegten Steuersatzes direkt an den Touristen, 15 % an den Betreiber des Tax-Free-Systems als Vergütung für die Dienstleistungen.
Bei der Rückerstattung der MwSt. auf eine Bankkarte darf die Gutschriftfrist drei Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Ausfuhr der Waren aus dem Land nicht überschreiten. Derzeit wird das Geld nach dem 25. des Monats, der auf den Monat der Rückerstattungsregistrierung folgt, auf die Karte überwiesen.
Infolge der Neuerungen wird das Volumen der von ausländischen Staatsbürgern in den Jahren 2026-2027 getätigten Einkäufe um das Zehnfache steigen. Die Behörden hoffen zudem auf eine erhöhte Transparenz der Abrechnungen im Einzelhandel und eine Verringerung des Schattenhandelsumsatzes.



